Erfurt (dpa). Auf dienstlichen Flugreisen gesammelte Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Richter wiesen damit die Klage eines Verkaufsleiters aus Nordrhein-Westfalen ab. Die Sondervorteile aus dem Miles-and-More-Programm der Lufthansa stünden dem Arbeitgeber als Auftraggeber zu. Demjenigen, für dessen Rechnung und damit auch auf dessen Kosten ein anderer Geschäfte führt, gebührten auch die gesamten Vorteile aus dem Geschäft. Az.: 9 AZR 500/05