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Wird demnächst zum Haftantritt geladen: Günter Rixe.

Tief gefallen: Vom Abgeordneten zum Häftling

Günter Rixe scheitert mit Revision in Karlsruhe - Urteil des Landgerichtes ist jetzt rechtskräftig

Bielefeld (WB/hz). Ex-Bundestagsabgeordneter Günter Rixe (66/SPD) muss seine Gefängnisstrafe antreten. Das vor zehn Monaten vom Landgericht Bielefeld gefällte Urteil - zweieinhalb Jahre Haft wegen Untreue, Betruges und wettbewerbsbeschränkender Absprachen - ist jetzt rechtskräftig.

Damit ist das letzte große Kapitel im so genannten OWL-Betrugsskandal geschlossen. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat vor wenigen Tagen den am 21. Juni 2005 in Bielefeld verkündeten Richterspruch bestätigt. Die Revision von Rixes Anwalt Dr. Knut Recksiek haben die Karlsruher Richter per Beschluss vom 6. April als unbegründet verworfen. Als allerletztes Mittel bliebe dem früheren SPD-Politiker Rixe nur noch ein Gnadengesuch.
Mit dem Bau von Bildungseinrichtungen für Jugendliche in Bielefeld (Dürkopp Tor 6) und Magdeburg hatte sich Rixe Ende der 90-er Jahre einen Namen gemacht. Was der ehemalige Bundestagsabgeordnete als sein Lebenswerk angesehen hatte, geriet bereits im Jahr 2001 in das Visier der Ermittler von Kripo und Staatsanwaltschaft. Neben zahlreichen Beschuldigten aus der Baubranche war auch Rixe in ein groß angelegtes Betrugskartell verstrickt.
Insgesamt, so ergaben die Feststellungen vor dem Bielefelder Landgericht, soll sich der heutige Rentner um etwa 117 000 Euro bereichert haben. Vertuscht worden waren die Schmiergeldzahlungen von Baubetrieben an Rixe mit dem Verkauf seiner Installationsfirma zu einem völlig überhöhten Preis sowie mit Bauleitertätigkeiten des früheren Klempnermeisters für die von ihm initiierten Bildungseinrichtungen.
Im ersten Strafverfahren im Frühjahr 2003 war Rixe zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Nach erfolgreicher Revision hatte der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Bielefelder Landgerichtes größtenteils aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Der »zweite Aufguss« des Prozesses endete am 21. Juni 2005 mit einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Mit der erneuten Revision sind Rixe und sein Anwalt jetzt gescheitert.
Abgesehen von einer knapp achtwöchigen Untersuchungshaft nach seiner Festnahme Anfang Januar 2002 hatte der Angeklagte Rixe die beiden Landgerichtsprozesse als freier Mann verbracht. Die jetzt anstehende zweieinhalbjährige Haftstrafe, so Verteidiger Dr. Knut Recksiek, werde der 66-Jährige jedoch nicht hinter Schloss und Riegel, sondern im offenen Strafvollzug absitzen.
Wesentlich empfindlicher dürfte Rixe die nun erwartete Streichung seiner Pension als Bundestagsabgeordneter treffen. Denn jede rechtskräftige Verurteilung von mehr als zwei Jahren zieht diese Sanktion nach sich.

Artikel vom 12.04.2006