13.04.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Klinikum-Beschwerde abgewiesen

Plastische Chirurgie darf auch im Kreis Gütersloh angeboten werden


Bielefeld (WB). Die Beschwerde der Städtischen Kliniken Bielefeld gegen das Städtische Klinikum Gütersloh, weil das 30 Betten im Bereich der Plastischen Chirurgie ausweist, wurde in letzter Instanz jetzt vom Oberverwaltungsgericht Münster abgewiesen. Die Bielefelder Kliniken hatten sich aus »Konkurrentenschutz«-Gründen darauf berufen, dass keine überregionale Bedarfsanalyse erfolgt sei und Gütersloh keine »Planungsmetropole« sei.
Diesen Einwand weist der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichtes zurück, weil seiner Ansicht nach der Kreis Gütersloh durchaus eine »zulässige Planungsregion« sei und er »grundsätzlich eine sachgemäße Krankenhausplanung auch ohne das Einvernehmen aller Beteiligter erwarten lässt.« Die Planungsregion sei nicht zu beanstanden, weil sie den Bereich der kreisfreien Stadt Bielefeld nicht erfasse. Das Gericht spricht zudem von einem »Bettenüberangebot in Bielefeld« und von »mangelnder Konsensfähigkeit aller an der Krankenhausplanung Beteiligter«.
Das Interesse des Städtischen Klinikums Gütersloh überwiege; es will eine Abteilung Plastische Chirurgie in Rheda realisieren. Es überwiege auch das öffentliche Interesse, weil sonst Arbeitsplätze gefährdet und die »Ausnutzung öffentlich geförderter Krankenhauskapazität unmöglich sowie die klinische Versorgung der Bevölkerung im Teilgebiet Plastische Chirurgie nicht gewährleistet wäre«, so die Richter.

Artikel vom 13.04.2006