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Wolfgang Goldbeck, Leiter des Bauamtes

Appell: Sicherungspflicht beachten


Bielefeld (-md-). Hauseigentümer sind verpflichtet, regelmäßig den einwandfreien Zustand ihrer Baulichkeiten zu überprüfen. Darauf hat Wolfgang Goldbeck, Leiter des städtischen Bauamtes, gestern hingewiesen: »Dazu gehören natürlich Einrichtungen wie Lichtschächte. Und wenn man nicht selbst kontrollieren will, muss man Handwerker bestellen.«
Nach Auskunft Goldbecks gestattet die Stadt von jeher Hauseigentümern, Kellerschächte bei Bedarf in den öffentlichen Gehweg zu bauen. Goldbeck: »Für den Zustand sind sie aber selbst verantwortlich.« Schließlich sind solche Schächte keine Ausnahme, sondern weit verbreitet - nicht nur in der City.
Aber während am Stadtrand oder bei im Hause wohnenden Privatbesitzern zumeist jemand bei der üblichen Samstagskehrung auch einen Blick auf Roste und Schächte wirft, wird dieses in der City oft vernachlässigt. Straßen werden öffentlich gekehrt, Kellerfenster werden selten oder gar nicht geöffnet, weiß man in der Verwaltung aus Erfahrung. Trotz der eindeutigen Regelung der Stadt mit den Hauseigentümern überlegt Wolfgang Goldbeck jetzt, ob man alle betroffenen Hauseigentümer noch einmal speziell anspricht und an ihre Verkehrssicherungspflicht erinnert. Im Falle städtischer Immobilien ist der eigene Immobilienservicebetrieb (ISB) inzwischen gebeten worden, in den Lichtschächten nachzuschauen. Goldbeck: »Wichtig ist eine regelmäßige, mindestens einmal jährliche sorgfältige Kontrolle. So ein Träger rostet nicht in kurzer Zeit weg. Das ist eine Sache von vielen Jahren.«

Artikel vom 11.04.2006