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Gibt es kein Recht auf ein
normales soziales Umfeld?


Zum Bericht »Die Politik hält sich da voll raus« vom 6. April ging folgende Zuschrift ein:

»Glauben Sie das wirklich? Ist es nicht eher so, dass nach wie vor ein Konflikt mit rot-grüner Filzokratie vermieden wird, so dass Genossen und Brüder in der sozialen Dienstleistungslandschaft immer noch wie in einem Selbstbedienungsladen agieren können?
Warum vermeiden Sie die richtigen Fragen?
- Eine Tierpension wenige Meter neben der A2 würde ein Normalbürger oder Verein nie genehmigt bekommen.
- Mit ordnungsrechtlichen Mitteln versuchte die Stadt lange Jahre, die nicht tiergerechte und gefährdende Haltung von Hunden jenes Kreises von Personen zu unterbinden, die nun als »Zielgruppe« und zukünftige Hundeführer vorgestellt werden.
- Eine Aufnahme in das Methadon-Programm führt in NRW aus guten Gründen automatisch zum Entzug der Fahrerlaubnis - aber hinsichtlich der Beaufsichtigung und Ausführung von bis zu 42 Hunden wenige Meter neben der A2 scheint es keine Bedenken zu geben, oder? Sind die zuständigen Behörden und Verbände gefragt worden?
- Warum wird dieses Projekt nicht von den Bodelschwinghschen Anstalten Bethel, zum Beispiel auf dem ehemaligen Quellenhof, betrieben? Die im Anstaltsbereich vorgehaltenen ambulanten und stationären Dienstleister (HIV, Substituierung, Sucht) haben ohnehin den umfassenderen und oftmals täglichen Kontakt mit der Zielgruppe und sind überdies kurzfristig verfügbar.
- Wer darf im Schadensfall (und der ist so sicher wie der nächste Stau) in Regress genommen werden?
- Hat die Normal-Familie Rogat kein Recht auf ein normales soziales Umfeld?
WOLFGANG BECKERBielefeld

Artikel vom 13.04.2006