Münster (dpa). Für seine Seniorentanzveranstaltungen muss ein Gastwirt aus Münster einem Beschluss des Verwaltungsgerichts zufolge Vergnügungssteuer bezahlen. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Münster gestern mitteilte, waren die wöchentlichen Veranstaltungen mit den Namen »Seniorentanz« und »Tanztee« in den Jahren 2000 bis 2005 gewerblich und gewinnorientiert. Der Wirt hatte argumentiert, es handele sich um Sportveranstaltungen für Senioren. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig Az: 9L 200/06