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27 Osterfeuer
lodern in der Stadt

Sicherheitsbestimmungen einhalten

Bielefeld (WB). Das Ordnungsamt und die Bezirksämter haben in diesem Jahr 27 Osterfeuer in Bielefeld genehmigt. Dabei sind einzelne Umweltschutz- und Sicherheitsaspekte zu beachten:

Als Brennmaterial dürfen lediglich pflanzliche Abfälle verwendet werden. Des weiteren ist der Verbrennungsvorgang so zu steuern, dass Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, insbesondere durch Rauchentwicklung, nicht eintreten können. Ein Übergreifen des Feuers durch Ausbreiten der Flammen oder Funkenflug über den Verbrennungsort hinaus soll so verhindert werden.
Auch müssen bestimmte Mindestabstände eingehalten werden: So soll die Feuerstelle 100 Meter von Wohngebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen und zehn Meter von befestigten Wirtschaftswegen entfernt sein.
Um eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern, muss dieses von einem genügend breiten Ring umgeben sein, der frei von brennbaren Stoffen ist. Zum Anzünden und Unterhalten des Feuers dürfen keine Altreifen verwendet werden. Weiterhin dürfen Mineralöle und stark Rauch entwickelnde Stoffe nicht dem zu verbrennenden Material beigegeben werden. Bei starkem Wind ist auf die Gefahr der Ausbreitung des Feuers durch Funkenflug oder Flugfeuer zu achten.
Um eine Gefährdung von Kleintieren weitgehend zu vermeiden, ist das abzubrennende Material erst kurz vor dem Anzünden zusammenzutragen oder aber vollständig umzuschichten. Außerdem ist das Feuer durch zwei Personen, von denen mindestens eine das 18. Lebensjahr vollendet hat, ständig zu beaufsichtigen. Die Aufsichtspersonen dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer erloschen ist. Den Weisungen von Polizeibeamten und Beauftragten der Stadt Bielefeld ist Folge zu leisten, auch wenn sie im Widerspruch zu der Genehmigung stehen.

Artikel vom 12.04.2006