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Führerschein mit 17:


Nach dem erfolgreichen Modellversuch in Niedersachsen kann seit Oktober 2005 auch in Nordrhein-Westfalen der »Führerschein ab 17« erworben werden. Frühestens im Alter von sechzehneinhalb Jahren ist der Beginn der Ausbildung möglich. Nach Absolvieren der Prüfung wird zunächst eine vorübergehende Bescheinigung ausgestellt, die zum Fahren in ganz Deutschland berechtigt. Darin werden die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erforderlichen Begleitpersonen fest benannt. Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mehr als fünf Jahren einen Führerschein besitzen und dürfen maximal drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben.
Nach dem 18. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung automatisch in einen regulären Führerschein umgetauscht. Obwohl die Auswertung des Modellversuchs in Niedersachsen ergab, dass unter den Teilnehmern sowohl die Anzahl der Verkehrsunfälle als auch die der Bußgelder deutlich sank, zögern fünf Bundesländer mit der Umsetzung. So ist in Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen kein Erwerb des Führerscheins mit 17 möglich.

Artikel vom 14.04.2006