Erfurt (dpa). Auf Geschäftsreisen gesammelte Bonusmeilen dürfen nicht für private Flüge genutzt werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die obersten Arbeitsrichter wiesen damit die Klage eines Verkaufsleiters ab. Die Sondervorteile aus dem Miles-and-More-Programm von Lufthansa stünden dem Arbeitgeber als Auftraggeber zu, entschied der Neunte Senat. 9 AZR 500/05