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Bußgeldverfahren
beschleunigen

NRW will Bundesgesetze ändern

Düsseldorf (dpa). Die nordrhein-westfälische Justiz soll schlanker und effizienter werden. NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) will dafür eine Reihe von Bundesgesetzen ändern und plant bis zum Sommer entsprechende Vorstöße im Bundesrat.Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter

So sollen etwa Einsprüche gegen Bußgelder nicht mehr den Umweg über die Schreibtische der Staatsanwälte nehmen. Dies sind jährlich 84000 Verfahren allein in NRW. Der große Kontrollaufwand sei unnötig, sagte die Ministerin. In mehr als 99 Prozent der Fälle würden die Verfahren von den Staatsanwälten ohne Beanstandungen zum Gericht durchgewunken. Zumindest in Verkehrssachen sollen die Akten künftig von den Behörden direkt an den Strafrichter gehen.
Die Absprache von Urteilen soll zudem gesetzlich geregelt werden. Viele Verfahren könnten auf diese Weise erheblich verkürzt werden, wenn die Beweislage klar sei.
Anstatt etwa in Verfahren von Kindesmissbrauch die Opfer in gesonderten Räumen per Video zu vernehmen, soll künftig der Angeklagte aus dem Gerichtssaal entfernt werden können und der Vernehmung per Videoübertragung folgen. Dann muss der Richter ihn später nicht nachträglich über die Vernehmung informieren.
Im Zivilrecht will die Ministerin das Mahnverfahren zur Pflicht machen, bevor Geldforderungen eingeklagt werden können. Die Trennung von Amts- und Landgerichten soll klarer gefasst werden. Einzelrichter soll es an den Landgerichten dann nicht mehr geben. Amtsgerichte sollen den Plänen zufolge künftig für Streitigkeiten bis 15 000 Euro zuständig sein - bisher liegt die Grenze bei 5000 Euro. Berufungen sollen erst von einer strittigen Summe von 2000 Euro an zugelassen werden - bislang 600 Euro. Unterhalb dieser Grenze soll nur noch geprüft werden, ob ein Urteil offensichtlich falsch ist.

Artikel vom 12.04.2006