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Mildes Urteil in Aussicht

Schwurgericht schließt versuchten Mord aus


Bielefeld (uko). Der des versuchten Mordes an einer Drogenprostituierten angeklagte Heinrich H. wird mit einer milden Freiheitsstrafe rechnen können. Ein psychiatrischer Sachverständiger hat dem Mann die verminderte Schuldfähigkeit attestiert.
Gemeinsam mit seinem Herforder Freund Peter J. (26) hatte der 52-jährige H. die ihm bekannte Drogenprostituierte am 24. September 2005 an der Nahariyastraße aufgelesen. Mit dem Wagen des Herforders war das Trio dann zunächst nach Baumheide, schließlich weiter nach Milse gefahren. Auf dem Weg dorthin hatte H. die Frau mißhandelt und zu sexuellen Handlungen gezwungen. In Milse hatte er seinem Opfer die Henkel einer Handtasche um den Hals schlingen und würgen wollen. Die Tat war von Passanten verhindert worden.
Das Schwurgericht hat bereits einen rechtlichen Hinweis erteilt, dass statt einer Verurteilung wegen versuchten Mordes im Fall von Heinrich H. auch nur ein Urteil wegen sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung möglich sei. Der Sachverständige hat am Freitag zudem die verminderte Schuldfähigkeit des Bielefelders bejaht. Neben einer Bestrafung sei zudem die Unterbringung des Alkoholikers in einer Entziehungsanstalt zwingend erforderlich. - Der Prozeß wird fortgesetzt.

Artikel vom 08.04.2006