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Besonderer Schutz
in der Karwoche


Bielefeld (WB). Das Ordnungsamt weist auf den besonderen Schutz der Feiertage in der Karwoche hin. Am Gründonnerstag ist öffentlicher Tanz nach 18 Uhr verboten. Von Karfreitag bis Ostersamstag, 3 Uhr, sind Großmärkte nicht gestattet. Zudem sind Karfreitag und Ostersamstag bis 6 Uhr der Betrieb von Spielhallen, Märkte, Zirkusvorstellungen, Volksfeste und Sportveranstaltungen nicht erlaubt. Ebenso verboten sind unterhaltende Darbietungen und Tanz. Während der Hauptzeit des Gottesdienstes zwischen 6 und 11 Uhr sind Theater und Filmvorführungen verboten.

Artikel vom 10.04.2006