Bielefeld (WB). Das Ordnungsamt weist auf den besonderen Schutz der Feiertage in der Karwoche hin. Am Gründonnerstag ist öffentlicher Tanz nach 18 Uhr verboten. Von Karfreitag bis Ostersamstag, 3 Uhr, sind Großmärkte nicht gestattet. Zudem sind Karfreitag und Ostersamstag bis 6 Uhr der Betrieb von Spielhallen, Märkte, Zirkusvorstellungen, Volksfeste und Sportveranstaltungen nicht erlaubt. Ebenso verboten sind unterhaltende Darbietungen und Tanz. Während der Hauptzeit des Gottesdienstes zwischen 6 und 11 Uhr sind Theater und Filmvorführungen verboten.