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Millionenklage wurde abgewiesen

Oberstes Gericht Englands: Dan Brown hat nicht abgeschrieben


London (dpa). Dan Brown hat keine Ideen gestohlen. Und er hat für seinen Weltbestseller »Sakrileg«, der in wenigen Wochen unter dem Originaltitel »The Da Vinci Code« in die Kinos kommt, auch nicht in unerlaubten Maße abgeschrieben. Das befand am Freitag der Oberste Gerichtshof.
»Wir sind erleichtert, aber wir haben auch kein anderes Urteil erwartet«, sagte eine Sprecherin des US-Verlages Random House, in dem der mehr als 40 Millionen Mal verkaufte Religionsthriller erschien. Der Verlag gehört zur deutschen Bertelsmanngruppe. Mit dem Aufsehen erregenden Prozess hatten der Neuseeländer Michael Baigent und der Amerikaner Richard Leigh eine Millionenentschädigung angestrebt. Sie hatten behauptet, Brown habe wesentliche Elemente seines Romans ohne Genehmigung aus ihrem bereits mehr als 20 Jahre zuvor erschienenen Sachbuch »Der heilige Gral und seine Erben« übernommen. Nun bleiben die Kläger auf hohen Prozesskosten sitzen.
Baigent und Leigh hatten verlangt, dass der Weiterverkauf des Brown-Thrillers in Großbritannien unterbunden wird. Zudem sollte der Kinostart des Hollywoodfilms mit Oscargewinner Tom Hanks in der Hauptrolle verhindert werden. Dan Brown hatte vor dem Londoner Gericht als Zeuge ausgesagt und dabei alle Beschuldigungen in einer langen Rede zurückgewiesen.

Artikel vom 08.04.2006