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Pathologen müssen Notdienst machen


Düsseldorf (dpa). Auch Pathologen müssen am Notfalldienst der niedergelassenen Ärzte teilnehmen. Nur wenn Mediziner aller Fachgruppen beteiligt seien, könne die Notfallversorgung sichergestellt und gerecht verteilt werden, hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden. Zwar seien Pathologen, die jahrelang keinen Patientenkontakt gehabt haben, für den Dienst ungeeignet. Sie könnten sich aber für den Notfalldienst weiterbilden und müssten bis dahin einen Vertreter stellen und aus eigener Tasche bezahlen, heißt es im Urteil.Az.: S 2 KA 156/05

Artikel vom 08.04.2006