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Parken: Geldstücke
öfter einwerfen


Hamm (dpa). Auch wenn ein Geldstück mehrfach durch die Parkuhr oder den Parkscheinautomaten fällt, darf ein Autofahrer seinen Wagen nicht einfach ohne Parkticket abstellen. Er müsse mehrere Versuche mit verschiedenen Münzen unternehmen, habe das Oberlandesgericht Hamm entschieden, berichtet die »Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht« in ihrer aktuellen Ausgabe. Nur wenn die zum Parken benötigte Münzsorte grundsätzlich nicht angenommen werde, gelte der Automat als defekt. Erst dann dürften Bürger ihr Auto samt Parkscheibe abstellen.

Artikel vom 08.04.2006