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Marine haftet nicht für Tod


Blomberg (WB). Die Marine muss für den Tod des Soldaten Samuel Scheffelmeier (21) aus Blomberg (Kreis Lippe) in der Ostsee kein Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Hannover wies am Freitag die Forderung der Eltern von 200 000 Euro zurück. Ihr Sohn war bei einem NATO-Manöver am 6. März 2002 mit einem Kameraden über Bord gegangen. Beide waren innerhalb weniger Minuten in der kalten Ostsee ertrunken.
Die Klage der Eltern hätte nur Aussicht auf Erfolg gehabt, wenn der Kapitän der Fregatte »Mecklenburg-Vorpommern« den Tod des Matrosen vorsätzlich oder durch Unterlassen verursacht hätte, sagte die Gerichtsvorsitzende Britta Knüllig-Dingeldey. »Die Kammer konnte dieses aber nicht erkennen.« Vielmehr habe es eine »Verkettung unglücklicher Umstände« gegeben. Der Kapitän habe gehofft, dass die Soldaten von den am Manöver beteiligten Briten gerettet würden, sagte die Richterin. Die Eltern hatten argumentiert, ihr Sohn könnte noch leben, wenn Rettungsboote eingesetzt worden wären.

Artikel vom 08.04.2006