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Geheimes untersuchen, aber wie?

Drei Fragen und drei Antworten zu dem Sonderausschuss BND/Irak

Berlin (dpa). Der Bundestag hat den Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Anti-Terrorkampf und während des Irak-Krieges eingesetzt. Drei Fragen und drei Antworten zu den besonderen Formen parlamentarischer Klärung, wenn es um Geheimdienstaktivitäten geht.

Wer wird als Zeuge auftreten?
Dies wird der Ausschuss jeweils vor seinen Sitzungen bestimmen. Erwartet wird, dass sowohl Alt-Kanzler Gerhard Schröder (SPD), der frühere Außenminister Joschka Fischer (Grüne) sowie sein Nachfolger Frank-Walter Steinmeier (SPD), der während der rot-grünen Regierung als Kanzleramtschef für die Koordinierung der Geheimdienste zuständig war, erscheinen müssen. Als Zeugen - es gibt im Ausschuss keine Angeklagten - werden auch der frühere BND-Chef und jetzige Staatssekretär im Innenministerium, August Hanning, sowie dessen Nachfolger an der BND-Spitze, Ernst Uhrlau, gehört.

Müssen Politiker, Agenten und Beamte aussagen? Im Prinzip ja. Aber: Kein »Amtsträger« - das sind auch BND-Angehörige und andere Staatsdiener - darf ohne Genehmigung des Dienstherrn aussagen. Das Ausschussgesetz (Paragraf 23, Absatz 3) regelt andererseits aber auch, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, »die erforderlichen« Aussagegenehmigungen zu erteilen. Allerdings: Bei als »streng geheim« oder »geheim« klassifizierten Passagen gibt es Einschränkungen. Die letzte Entscheidung über ein Ja oder Nein trifft dann schließlich ein Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof (BGH).

Sind die Ausschuss-Sitzungen öffentlich?
Auch hier gibt es eine zweigeteilte Antwort: Grundsätzlich tagt jeder Untersuchungsausschuss öffentlich. Die Öffentlichkeit - in aller Regel Journalisten - kann aber ausgeschlossen werden, wenn für die Sicherheit Deutschlands wichtige und der Geheimhaltung unterliegende Dokumente besprochen oder Agenten als Zeugen vernommen werden. Beim Ausschuss zur Untersuchung der CDU-Spendenaffäre, der sich über Monate hinzog, war die Öffentlichkeit an einigen Sitzungstagen ausgeschlossen. Die stundenlangen Diskussionen im sogenannten Visa-Ausschuss wurden bei den Vernehmungen des damaligen Innenministers Otto Schily (SPD) sowie Fischers und anderer Zeugen dagegen sogar im Fernsehen übertragen.

Artikel vom 08.04.2006