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44 Wettbüros sollen geschlossen werden

Stadt setzt Sportwettenurteil des Verfassungsgerichts um

Von Jens Heinze
Bielefeld (WB). Die Stadt Bielefeld will bis spätestens kommenden Dienstag den 44 Betreibern von privaten Wettbüros die Schließungsverfügungen ins Haus schicken. Das hat gestern Bielefelds Ordnungsdezernent Rainer Ludwig auf WESTFALEN-BLATT-Anfrage angekündigt. »Es gibt kein Wenn und Aber, dass die Wettbüros geschlossen werden«, stellte Ludwig klar.

Hintergrund der angekündigten Schließungsverfügungen ist das Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichtes. Wie mehrfach berichtet, hatten die Juristen das staatliche Monopol auf Oddset-Sportwetten bestätigt, aber starke Zurückhaltung bei der Werbung für diese Art der Wetten festgeschrieben. Für private Wettanbieter, die Sportwetten aus dem Ausland wie beispielsweise Österreich oder Großbritannien vermitteln, gibt es zur Zeit keine gesetzliche Regelung.
Deshalb werden vom zuständigen Bielefelder Ordnungsamt alle 44 privaten Wettbüros zwischen Jöllenbeck und Senne als illegal betrachtet. Allerdings habe man, so stellvertretender Ordnungsamtsleiter Manfred Deuker auf Anfrage, bis zum vor wenigen Tagen gefällten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die Vollziehung der angeordneten Schließungen vorläufig ausgesetzt.
Das soll nun innerhalb der nächsten drei Werktage nachgeholt werden. »Ich erwarte stündlich den entsprechenden Erlass des Innenministers und dann werden wir handeln«, bekräftigte Ordnungsdezernent Rainer Ludwig. Er erklärte weiter, dass die 44 Betreiber privater Wettbüros aufgefordert würden, innerhalb von 14 Tagen den Geschäftsbetrieb einzustellen. Geschehe das nicht, drohe pro Einzelfall ein Zwangsgeld von 10 000 Euro.
Allerdings, so räumte Rainer Ludwig abschließend ein, sei damit zu rechnen, dass sich die privaten Wettbürobetreiber mit Rechtsmitteln gegen die Schließungen wehren und diese damit hinauszögern würden. »Das mag dann eine neue Klagewelle vor dem Verwaltungsgericht geben«, wollte der Ordnungsdezernent weiteres juristisches Gezerre nicht ausschließen.

Artikel vom 07.04.2006