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Breuer soll
nach Monaco

Klage abgewiesen


Stuttgart (dpa). Grit Breuer ist mit ihren Schadensersatzforderungen gegen den Internationalen Leichtathletik-Verband (IAAF) gescheitert. Die 17. Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts hat die Klage der früheren 400-Meter-Europameisterin gestern abgewiesen. »Derartige Ansprüche sind am Sitz des Beklagten geltend zu machen«, sagte der Vorsitzende Richter Gerhard Ruf bei der Urteilsverkündung und verwies auf die Geschäftsstelle der IAAF im Fürstentum Monaco. Breuer hatte 300 000 Euro vom Weltverband gefordert, da ihr wegen einer zweijährigen Sperre in der Affäre Katrin Krabbe wegen Medikamentenmissbrauchs von 1993 bis 1995 Einnahmen entgangen seien.
»Es kann nicht sein, dass sich ein Kenianer an ein Gericht in Nairobi wendet, ein Südafrikaner in Kapstadt oder ein Amerikaner in New York«, erklärte Ruf. Die übliche Verjährungsfrist von drei Jahren gelte hingegen nicht, da Breuer durch ihren Athletenpass ein vertragsähnliches Verhältnis mit dem Weltverband habe.
»Wir müssen uns erst mit den Anwälten verständigen und die Urteilsbegründung abwarten«, sagte ihr Lebensgefährte Thomas Springstein. Breuers Rechtsanwalt René Gesse aus Leipzig teilte gestern mit, seine Mandantin werde ihre Ansprüche weiter verfolgen. Nach Vorliegen des vollständigen Urteils werde entschieden, ob der Instanzenweg beschritten oder eine Klage am IAAF-Sitz in Monaco eingereicht werde.

Artikel vom 07.04.2006