Berlin (WB). Die Deutsche Rentenversicherung hat beschlossen, dem Urteil des Bundessozialgerichts vom November 2005 zur Rentenversicherungspflicht von selbständigen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern nicht zu folgen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde um eine gesetzliche Klarstellung gebeten. Nach dem Urteil des Sozialgerichtes sind GmbH-Geschäftsführer rentenversicherungspflichtig. Damit wären für viele tausend Unternehmer Nachzahlungen verbunden. AZ: B 12 RA 1/04 R