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Teure Klingeltöne: Eltern haften


Düsseldorf/Karlsruhe (dpa/Reuters). Eltern von minderjährigen Kindern müssen heruntergeladene Handy-Klingeltöne bezahlen, auch wenn die Kinder gegen ein ausdrückliches Verbot gehandelt haben. Dies gilt, wenn Eltern ihren Kindern ein Handy zur Verfügung stellen. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden. Die Eltern seien in diesem Fall der Vertragspartner. Bei der Weitergabe an einen Dritten, in diesem Fall die Kinder, treffe den Eigentümer auch ein Verschulden, wenn das Handy entgegen einer Absprache benutzt werde.
Verbraucherfreundlicher urteilte gestern der Bundesgerichtshof. Er verpflichtete Anbieter kostenpflichtiger Handy-Klingeltöne dazu, ihre zumeist jugendlichen Kunden genauer über die Kosten aufzuklären, die beim Herunterladen von Klingeltönen und anderen Angeboten auf sie zukommen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte sich gegen eine Anzeige in einer Mädchenzeitschrift gewandt. In dem beanstandeten Inserat hieß es lediglich, das Herunterladen von Handy-Klingeltönen, Logos und SMS-Bilder über die angebene 0190-Telefonnummer koste 1,86 Euro je Minute. Die Richter urteilten, dass auch die Übertragungsdauer angegeben werden müsse, damit die in geschäftlichen Dingen unerfahrenen Jugendlichen die Kosten besser abschätzen könnten.
Az. 232C 13967/05 und I ZR 12A

Artikel vom 07.04.2006