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Prozess zu lange:
Angeklagter frei


Hamm (dpa). Unter Verweis auf ein nicht zügig geführtes Gerichtsverfahren hat das Oberlandesgericht Hamm den Haftbefehl gegen einen Angeklagten aufgehoben, der wegen Betrugs vor Gericht steht. Eine Haftfortdauer sei nicht gerechtfertigt, teilte das OLG gestern mit. Der Mann hatte sich seit dem 6. April 2005 in U-Haft befunden. Das Landgericht Bochum hatte in den zurückliegenden sechs Monaten nur 16 Verhandlungstage angesetzt.

Artikel vom 05.04.2006