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Mindesturlaub
nicht auszahlbar


Brüssel (Reuters). Arbeitnehmer dürfen sich ihren Anspruch auf Mindesturlaub nicht abkaufen lassen. Der Europäische Gerichtshof urteilte gestern, der Mindestjahresurlaub von vier Wochen diene der Erholung. Falls ein Mitarbeiter einmal nicht alle Urlaubstage nehmen könne, dürfe ihm das Unternehmen seinen gesetzlichen Resturlaub deshalb im kommenden Jahr nicht einfach auszahlen.

Artikel vom 07.04.2006