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Unterhaltsrecht soll reformiert werden


Berlin (dpa). Kinder sollen künftig bei der Berechnung des Unterhalts absoluten Vorrang erhalten. Das Bundeskabinett hat gestern eine Reform des Unterhaltsrechts beschlossen. Bislang sind ihre Ansprüche mit denen von geschiedenen oder gegenwärtigen Ehepartnern gleichwertig. Mit der Reform sollen die Belange der Kinder vor allem in solchen Fällen geschützt werden, in denen das Einkommen nicht für alle Unterhaltsberechtigten ausreicht. Das Gesetz muss nun noch Bundesrat und Bundestag passieren. Es soll am 1. April 2007 in Kraft treten.

Artikel vom 06.04.2006