04.04.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Bauverträge haben Tücken

Experten morgen am Lesertelefon

Bielefeld (WB/ef). Wer ein Haus baut, trifft die größte Investitionsentscheidung seines Lebens. Eine gute vertragliche Absicherung ist daher enorm wichtig. Die Praxis sieht oft anders aus: Zwei Drittel aller Bauverträge sind mangelhaft, weil wichtige Leistungen nicht aufgeführt sind.
Experten geben morgen von 11 bis 13 Uhr Tipps.
Das hat der Verband Privater Bauherrn (VPB) herausgefunden. Um beim Bauen nicht in eine »Kostenfalle« zu geraten, geben Experten morgen von 11 bis 13 Uhr wichtige Tipps für Leser dieser Zeitung.
Häufig umfassen die Beschreibungen in den Bauverträgen nur drei bis vier Seiten. »Viel zu wenig«, beklagt der VPB. Denn fehlende Leistungen könnten für den Häuslebauer zu einer Kostenfalle werden. Dabei gehe es nicht einmal um Sonderwünsche, sondern um Leistungen, die im Vertrag nicht vereinbart sind.
Bauherren sollten daher immer prüfen: Welche Leistungen sind konkret vertraglich fixiert? Was muss separat bezahlt werden? Sind alle individuellen Wünsche erfasst? Haben Versprechungen aus Bauträger-Prospekten und mündliche Vereinbarungen mit dem Architekten auch Eingang in den Bauvertrag gefunden? Hier rät der Verband: Das »Leistungsprogramm« des Bauträgers muss im Vertrag exakt beschrieben sein. Angaben zu Materialien, Herstellern, Fabrikaten, Typen und Farben sollten immer schriftlich festhalten sein. Formulierun-gen wie etwa »hochwertige Basisausstattung« oder »Verwendung von Markenprodukten« seien zu schwammig.
Eine weitere »Kostenfalle« sind zu hohe Vorauszahlungen. Üblicherweise wird die Bausumme nicht auf einen Schlag, sondern in Raten entsprechend dem Baufortschritt bezahlt. Darum sollten Bauherren keine Zahlungen festlegen, die unabhängig vom Bau zu bestimmten Terminen fällig werden, so die Experten. »Sonst fehlt im Streitfall ein wichtiges Druckmittel.« Vorsicht sei auch geboten, wenn der Bauträger zu sehr auf Vorauszahlungen drängt: Möglicherweise stecke er in finanziellen Schwierigkeiten - der Albtraum Baupleite droht.
Wird das Bauunternehmen während der Bauzeit oder vor Beseitigung etwaiger Mängel insolvent, drohen dem Bauherrn herbe Verluste. Bereits vorausbezahlte Leistungen sind meist verloren und der Bauherr muss zudem mit erheblichen Zusatzkosten rechnen, um das Vorhaben doch noch zu vollenden. Zur Sicherung sollte man auf eine Fertigstellungs- und eine Gewährleistungsbürgschaft des Bauunternehmers bestehen.
Die Telefonnummern der Bauexperten werden in der morgigen Ausgabe veröffentlicht.

Artikel vom 04.04.2006