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Guido Westerwelle: Formaljuristisch unterlegen.

FDP-Chef verliert Rechtsstreit

Westerwelle: »Moralisch ist das Urteil über Schröder längst gefallen«

Hamburg (dpa). Im Rechtsstreit um die Kritik an Gerhard Schröders Gasprom-Engagement hat der Altkanzler einen Sieg gegen FDP-Chef Guido Westerwelle errungen.
Gerhard Schröder setzte
sich vor Gericht durch.

Das Landgericht Hamburg entschied gestern, der FDP-Chef dürfe weiterhin nicht behaupten, Schröder habe der Firma Gasprom einen »Auftrag« erteilt. Westerwelle müsse außerdem die Kosten des Verfahrens tragen. Der FDP-Chef hatte in einem Interview gesagt, er »gönne Schröder jeden Rubel«, finde es aber problematisch, dass dieser »als Bundeskanzler einer Firma einen Auftrag gegeben hat und wenige Wochen nach Amtsübergabe in die Dienste eben jener Firma tritt«. Schröder wies dies als falsch zurück und klagte. Das Gericht verbot Westerwelle per einstweiliger Verfügung eine Wiederholung seiner Äußerung und drohte ihm bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld an. Der FDP-Chef berief sich auf die Meinungsfreiheit und legte Widerspruch ein. Gestern bestätigte der Richter die einstweilige Verfügung. Zur Begründung sagte er, es bleibe dem FDP-Chef »selbstverständlich unbenommen, das Verhalten Schröders - gegebenenfalls auch scharf - zu kritisieren«. Dieses Recht ergebe sich aus der Meinungsfreiheit. Das Gericht wertete Westerwelles Bemerkung aber nicht als Meinungsäußerung, sondern als falsche Tatsachenbehauptung.
Guido Westerwelle sagte nach dem Urteil: »Formaljuristisch mag Gerhard Schröder heute Recht bekommen haben, politisch und moralisch ist das Urteil über sein instinktloses Gebaren längst gefallen.«
Nach der Opposition will jetzt auch die Union Aufklärung über das Engagement Schröders beim Energiekonzern Gasprom und zur umstrittenen Staatsbürgschaft durch Rot-Grün.

Artikel vom 04.04.2006