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Häftling besaß scharfe Munition

»Abschiedsgeschenk« vom Freund erhalten - vier Monate Bewährung


Bielefeld (uko). Sollte ausgerechnet ein Häftling in einer Justizvollzugsanstalt Munition oder Waffen besitzen, ist das für die Bediensteten die höchste Alarmstufe. Bei einem Insassen der Anstalt Brackwede II wurden jetzt dennoch Patronen gefunden. Das Amtsgericht verurteilte den Mann am Montag zu vier Monaten Bewährungsstrafe.
Während einer Durchsuchung der Zelle des Paderborners Wilhelm B. staunten die Justizvollzugsbeamten nicht schlecht: Sie fanden am 2. August 2005 bei dem im offenen Vollzug untergebrachten gebürtigen Russen 33 Patronen für eine Langwaffe. Kuriose Begründung des 40-Jährigen, der gerade zehn Monate Freiheitsstrafe absaß: Wenige Tage vor der Zelleninspektion sei ein Mithäftling entlassen worden. Der Mann habe ihm die Munition überlassen. Kommentierte Amtsrichter Wolfgang Heimann gestern sarkastisch: »Also ein Abschiedsgeschenk . . .«
Konkret habe er mit der Munition nichts vorgehabt und eine Waffe habe er ja auch nicht besessen, gestand der Angeklagte. »Den Bediensteten in der Justizvollzugsanstalt ist das nicht zuzumuten«, meinte der Staatsanwalt. Der Anklagevertreter forderte drei Monate Haft für den Mann, der genau gestern aus der Haftanstalt entlassen worden war.
Wolfgang Heimann gab dem Paderborner »noch eine Chance«. Er hielt vier Monate Freiheitsstrafe für angemessen, setzte die Verbüßung jedoch zur Bewährung aus. Wilhelm B. wurde der Bewährungshilfe unterstellt, er muss zudem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Artikel vom 04.04.2006