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Ohne eigenes Auto
keine Versetzung


Frankfurt/Main (dpa). Arbeitnehmer ohne eigenes Auto dürfen nicht ohne weiteres an einen 40 Kilometer entfernten Ort versetzt werden. Das gilt nach Ansicht des Hessischen Landesarbeitsgerichts auch dann, wenn im Arbeitsvertrag eine Versetzungsmöglichkeit enthalten ist. Mit diesem Urteil gaben die Richter der Klage eines Lageristen gegen ein Bauunternehmen statt. Az: 8 Sa 124/05

Artikel vom 04.04.2006