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Untersuchungsmängel

Arzt haftet bei verlängerter Leidenszeit


Koblenz (dpa). Für Untersuchungsmängel, die zu einer längeren Leidenszeit des Patienten führen, muss ein Arzt Schmerzensgeld zahlen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Allerdings kommt nur ein geringes Schmerzensgeld in Frage, falls der Patient nicht beweisen kann, dass die Schmerzen ohne den Behandlungsfehler nicht so lange aufgetreten wären (Az.: 5 U 1330/04).
Das Gericht gab der Schmerzensgeldklage eines Patienten statt. Der Kläger hatte nach einem Sturz Glassplitter in der Hand. Der Unfallarzt übersah diese. Der Kläger hatte etwa sieben Wochen mit Schmerzen zu kämpfen, bevor ein anderer Arzt die Glassplitter entdeckte und entfernte.

Artikel vom 18.08.2006