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Dienstleistungsstreit entschärft

In neuer EU-Richtlinie soll auf Herkunftslandprinzip verzichtet werden


Brüssel/Straßburg (dpa). Die EU-Kommission hat die Weichen für eine Einigung auf die heftig umstrittene Dienstleistungsrichtlinie gestellt. Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy legte gestern den neuen Entwurf der Kommission für die Öffnung der nationalen Dienstleistungsmärkte für Unternehmen aus anderen EU-Staaten vor. Der Entwurf schränkt die Freiheit von Unternehmern deutlicher ein als der von McCreevys Vorgänger Frits Bolkestein vorgelegte Ursprungsentwurf, gegen den Gewerkschaften Sturm gelaufen waren.
Die Kommission folgt mit ihrem Entwurf weitgehend dem Kompromiss des EU-Parlaments. Sie streicht das so genannte Herkunftslandprinzip, wonach Firmen in anderen Ländern zu den Regeln ihres Heimatlandes Aufträge erledigen dürften. Stattdessen soll in vielen Bereichen das Sozial- oder Umweltrecht des Landes gelten, in dem ein Auftrag erledigt wird. Allerdings werden gängige Verwaltungshürden wie die Pflicht zur Eintragung bei Kammern oder das Unterhalten von Büros vor Ort verboten. »Das ist der größte Durchbruch für ein soziales Europa«, sagte die federführende SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhard.

Artikel vom 05.04.2006