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Gas-Preis bleibt Streitfall

Gütetermin vor Landgericht gescheitert - E.ON will Klarheit

Von Edgar Fels
Paderborn/Dortmund (WB). Im Gaspreisstreit zwischen dem Paderborner Energieversorger E.ON Westfalen-Weser und 15 seiner 65000 Kunden bleiben die Fronten verhärtet. Der Versuch einer gütlichen Einigung ist gestern vor dem Landgericht Dortmund gescheitert. E.ON lehnte es erneut ab, seine Kalkulation detailliert offenzulegen.

Das von großem Medieninteresse begleitete Verfahren wird am 11. Mai fortgesetzt. Ob es dann zu einem Urteilsspruch kommt, ist fraglich. Die Streitigkeit könnte sich auch zu einem Musterprozess bis hin zum Bundesgerichshof entwickeln, sagte Vorsitzende Richterin Marlies Bons-Künsebeck.
»Die Gaspreise generell stehen bei diesem Verfahren nicht auf dem Prüfstand«, betonte die Richterin in der gut 90-minütigen Verhandlung. »Es geht nur um die Beklagten selbst.« Die Richterin machte auch deutlich, dass alle anderen etwa 65 000 E.ON-Gaskunden aus diesem Prozess keine Rückzahlungsansprüche herleiten könnten.
Mindestens 1500 Bürger hatten sich geweigert, die von E.ON im Oktober 2004 erhobene Gaspreiserhöhung von 11 Prozent zu bezahlen. Ein knappes Jahr später hatte E.ON eine Sammelklage geben 16 Kunden erhoben - es war die bundesweit erste Klage eines Versorgungsunternehmens gegen Privatkunden. Der Streitwert in Höhe von 10000 Euro hat sich inzwischen auf 5000 Euro halbiert, hieß es gestern. Einer der Gaspreisverweigerer hat seine Rechnung beglichen, gegen ihn ließ E.ON die Klage fallen.
Weitere fünf Beklagte ließen gestern über ihren Rechtsanwalt Reinhard Weeg (Rheda-Wiedenbrück) Widerklage einreichen. Sie machen ihrerseits Forderungen gegenüber E.ON geltend. Zu dieser Situation kam es, weil die betreffenden Kunden 2005 deutlich weniger Gas verbraucht haben. Die zu hoch entrichteten Vorauszahlungen bekamen sie aber nicht ausgezahlt, weil E.ON den Betrag mit den einbehaltenen Anteilen verrechnete. »33 Euro habe ich von E.ON erhalten, eigentlich müssten es 133 Euro sein«, sagte einer der Betroffenen, Thomas Nübel (41) aus Altenbeken-Schwaney. »Es ist kurios, dass ich in dieser Situation auch noch als Beklagter gelte.«
Sowohl E.ON als auch die Gaspreisverweigerer ziehen unterschiedliche Gesetzestexte für ihre Argumentation heran. E.ON beruft sich auf Paragraf 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) und hält seinen Gaspreis für marktgerecht. Dagegen berufen sich die Beklagten auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und den Paragrafen 315, in dem es um die »Billigkeit« des Preises geht. Im Klartext: Sie halten den Gaspreis für zu hoch.
Welcher Argumentation das Gericht folgt, ist unklar und könne zudem »von Instanz zu Instanz anders ausfallen«, sagte die Richterin. E.ON-Sprecher Meinolf Päsch sagte nach der Verhandlung: »Ich habe den Eindruck, dass das Gericht unserer Argumentation in Teilen gefolgt ist.« Die Sprecherin der Initiative »Gaspreise runter«, Roswitha Köllner, ist ebenfalls zuversichtlich. »Jetzt geht's ans Eingemachte.« Seite 4: Kommentar
Wirtschaft: Hintergrund

Artikel vom 07.04.2006