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»Keine relevanten
Erkenntnisse«

Wettskandal: Ermittlung eingestellt

München (dpa). Zwei Wochen nach den öffentlichen Anschuldigungen gegen drei Münchner Fußball-Profis im angeblichen Wettskandal hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt und damit die Vorwürfe entkräftet.

Laut Oberstaatsanwalt Anton Winkler »konnten keine relevanten Erkenntnisse für eine strafrechtliche Verfolgung gewonnen werden. Dies gilt insbesondere auch für Wetten von Spielern auf vereinseigene Spiele«. Wie die Staatsanwaltschaft München I mitteilte, hat sie ihre Informationsauswertungen bezüglich möglicher Fußball-Wettmanipulationen abgeschlossen. Die Ermittlungen wurden »insoweit eingestellt«.
Die Münchner Fußball-Clubs FC Bayern und TSV 1860 zeigten sich nicht überrascht. »Das ist genau das, was wir von Anfang an erwartet haben«, erklärte Bayern-Sprecher Markus Hörwick. »Davon sind wir ausgegangen«, sagte auch 1860-Sprecher Robert Hettich. Die Schadensersatzsprüche der drei Spieler bleiben aber weiter bestehen.
Der Geschäftsführende Präsident des Deutschen Fußball-Bundes, Theo Zwanziger, bedankte sich bei der Behörde für die zügige Bearbeitung und übte erneut Medien-Kritik. »Es wird in einem Teil der Medien besonders mit Hinweis auf die WM 2006 kommentiert, das Image des deutschen Fußballs sei in Gefahr. Wer die unseriöse Berichterstattung einiger Journalisten, die aus meiner Sicht glücklicherweise die Minderheit ihres Berufsstandes darstellen, mit Aufmerksamkeit verfolgt, muss sich vielmehr Sorgen darüber machen, dass durch solche Vorfälle wie in München eher das Image der Medien stark beschädigt wird«, äußerte sich Zwanziger.
Zwar sind damit die öffentlichen und nicht belegten Vorwürfe gegen die Profis vom Tisch, doch völlig abgeschlossen ist der Fall offenbar noch nicht. Laut Staatsanwaltschaft haben die Auswertungen Anhaltspunkte ergeben, dass in illegalen Wettbüros Wetten abgeschlossen wurden.
Die Staatsanwaltschaft teilte auch mit, dass auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Fußballwetten vom vergangenen Dienstag zu prüfen sei, inwieweit noch Ermittlungen angezeigt sind. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass das staatliche Monopol auf Oddset-Sportwetten grundsätzlich zulässig, aber an strenge Vorgaben geknüpft ist. In seiner »derzeitigen Ausgestaltung« sei das Wettmonopol verfassungswidrig, weil eine Bekämpfung von Spielsucht dadurch nicht sichergestellt werde.

Artikel vom 01.04.2006