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Handykarten-Betrug:
Müllwerker verurteilt

Geschäfte mit Fehldrucken - vier Geldstrafen

Von Uwe Koch
Bielefeld (WB). Vier Angestellte der Müllverbrennungsanlage Bielefeld sind vom Amtsgericht Bielefeld zu Geldstrafen verurteilt worden.

Die Männer hatten Ende 2002 fehlgedruckte Telefonkarten entwendet, die eigentlich vernichtet werden sollten.
Die Telekom hatte im Weihnachtsgeschäft 2002 für das D 1-Netz mehr als 130 000 Prepaid-Karten in einer Bielefelder Druckerei herstellen lassen: Allerdings geriet die Optik nicht so recht nach dem Geschmack des Auftraggebers. Alle Karten wurden erneut aufgelegt, die Fehldrucke wurden als Müll in einem Container zur Verbrennungsanlage geschafft.
Irgendwann nach dem Weihnachtsgeschäft wurde der Container geleert und der Inhalt zu den Müllrampen geschafft. Vermutlich ein Kranfahrer «wurde auf die »heiße Ware aufmerksam. Er soll dann drei Müllwerker über die Karten informiert haben.
Die Arbeiter aus Vlotho, Bad Oeynhausen, Hameln und Porta Westfalica griffen sich jeweils bis 800 der Karten im Telefon-Nennwert von jeweils 15 Euro. Teils benutzten sie einige Karten selbst, verkauften das Diebesgut oder gaben sie an Verwandte und Freunde weiter. Ihr Gewinn reichte von 45 bis zu 345 Euro.
Der Klau fiel auf, weil rechtmäßige Käufer der zweiten Karten-Serie ihre Telefone nicht freischalten konnten. Sie reklamierten den angeblichen Fehlkauf bei der Telekom, prompt führte die Spur zu den Müllwerkern in der Verbrennungsanlage.
Die Angeklagten, die gestern vor dem Amtsgericht Geldstrafen über 900, 1800, 2100 und 3000 Euro (alle jeweils 60 Tagessätze) akzeptierten, bemängelten, nur gegen sie sei willkürlich ermittelt worden. Was mit tausenden anderer Karten passiert sei, bleibe ungeklärt.
Zudem hatten zwei der Müllwerker trotz gegenteiliger Zusagen des Arbeitgebers auch den Arbeitsplatz verloren. Ihre beiden Kollegen erlitten massive Lohneinbußen. In der Bielefelder Müllverbrennungsanlage hat man Lehren aus dem Fall gezogen: Anlieferung und Verarbeitung des Mülls werden jetzt videoüberwacht.

Artikel vom 31.03.2006