Bielefeld (WB). Der Rat hat gestern die Städtischen Kliniken mit der »Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse« beauftragt. Mit dieser Entscheidung trug das Stadtparlament einer EU-Vorschrift Rechnung. In ihr ist geregelt, in welcher Weise eine Kommune gegenüber einer privatrechtlichen Beteiligung zur Beihilfe verpflichtet werden kann. Im Fall der städtischen Kliniken musste ihr Versorgungsauftrag eindeutig definiert werden.