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Die Prüfstellen sind
für neue AUK gerüstet

Zweiräder müssen nun auch zur Abgasprüfung

Von Uwe Koch
Bielefeld (WB). Was für Autos schon seit langem gilt, betrifft seit Anfang April nun auch Motorräder: die Abgasuntersuchung, kurz »AUK« genannt. Kontrolliert werden Abgaswerte und Lautstärkeemissionen. Die Bielefelder Prüfstellen von TÜV Nord (Technischer überwachungsverein) und DEKRA sind nach eigenen Aussagen bestens vorbereitet. Großer Andrang wird vorläufig jedoch noch nicht erwartet.

Die künftigen Untersuchungen sollen dazu beitragen, Verschlechterungen als Folge von Verschleiß, unterlassener oder fehlerhafter Reparatur sowie Wartung und/oder Einbau nicht genehmigter Auspuffanlagen besser zu erkennen. Die Abgasuntersuchung an Krafträdern (AUK) wurde im wesentlichen denen der Personenwagen entsprechend gestaltet und beinhaltet unter anderem die Messung des Kohlenmonoxidgehalts (CO) im Abgas bei Leerlauf bzw. bei Fahrzeugen mit Katalysator im erhöhten Leerlauf.
Allerdings bedeutet das freilich nicht, dass nun alle Bielefelder Zweiradfahrer im April in Werkstätten oder bei Prüforganisationen vorfahren müssen. Ausschlaggebend ist immer der Monat, in dem auch die Hauptuntersuchung (HU, TÜV) fällig ist. Hat das »Moppet« demnach TÜV im März 2008, sind die gesetzlich normierten Grenzwerte (siehe Kasten) auch erst dann nachzuweisen. Wobei die AUK auch in einer dafür zugelassenen Werkstatt durchgeführt werden kann, die Prüfbescheinigung legt man dann bei der Hauptuntersuchung vor. Die vom Auto her bekannten AU-Plaketten werden nicht geklebt - die HU-Plakette freilich gibt es nur bei bestandener AUK. Also sind beide Prüfungen im zwei-Jahres-Intervall fällig. Motorräder sind somit Vorreiter dessen, was sich in den kommenden Jahren auch für vierrädrige Kraftfahrzeuge durchsetzt: HU und AU werden zeitlich zusammengefasst, geklebt wird aber nur noch die HU-Plakette.
Als technisch problematisch sehen weder Wilhelm Schauf, bei der DEKRA Leiter der Fahrzeugprüfabteilung, noch TÜV-Niederlassungsleiter Stephan Kempinger, Modifizierungen an den Fahrzeugen an. Zubehörhändler halten vornehmlich Auspuffanlagen zur Montage bereit. Sollte die Meßsonde nicht die vorgeschriebenen 30 Zentimeter tief in den Endschalldämpfer versenkt werden können, so gibt es beim TÜV Adaptersätze und bei der DEKRA einen Abgassack. Und Maschinen ohne Drehzahlmesser werden an sogenannte Drehzahlerfaßgeräte angeschlossen.
Als sicher nehmen die Bielefelder Prüfingenieure an, dass die Fahrzeughersteller die Kohlenmonoxid-Grenzwerte für jeden Fahrzeugtyp gesondert angeben. Besonders die bereits umweltfreundlichen Motoren, wie die mit geregelten Katalysatoren ausgerüsteten BMW-Triebwerke, wären sonst die Verlierer der Abgasnovelle. BMW will seine CO-Werte bereits heute bekannt geben, andere Hersteller werden folgen.
Auch zur Hauptuntersuchung für Motorräder kommt eine Ergänzung: Eine Geräuschprüfung wird nun ebenfalls fester Bestandteil der Prüfung. Als Pflichtuntersuchung ist eine subjektive Geräuschbeurteilung vorgeschrieben. Wenn einem Prüfer, der ohnehin eine Probefahrt durchführt, das Geräuschverhalten auffällt, kann er dann als Ergänzungsuntersuchung eine Messung des Standgeräusches durchführen.

Artikel vom 04.04.2006