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Mit oder ohne Katalysatoren

Die Umweltuntersuchung Kraftrad betrifft alle Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden, die mehr als 50 Kubikzentimer haben und schneller als 45 km/h sind. Geprüft werden Geräuschemission und Abgasuntersuchung. Im Rahmen der Abgasuntersuchung muss unterschieden werden zwischen Motorrädern ohne und mit geregeltem Katalysator. Motorräder ohne geregeltem Katalysator müssen im Rahmen der CO-Messung einen Grenzwert erfüllen, der vom Fahrzeughersteller vorgegeben wird und im Rahmen der Typprüfung festgelegt wurde. Fehlt dieser Herstellerwert, darf eine allgemeine Höchstgrenze von 4,5 Prozent CO nicht überschritten werden. Die Messung ist bei betriebswarmen Motor und Leerlaufdrehzahl vorzunehmen. Motorräder mit geregeltem Katalysator müssen strengere Grenzwerte einhalten. Der Grenzwert wird auch hier vom Fahrzeughersteller im Rahmen der Typprüfung ermittelt. Fehlt dieser Grenzwert, gilt eine zulässige Höchstgrenze von 0,3 Prozent CO bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (2 000 - 2 500 U/min). Auch hier muss der Motor im betriebswarmen Zustand sein.

Artikel vom 04.04.2006