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Mutter haftet nicht
für Telefonkosten


Herford (WB). Für Telefonkosten in Höhe von 645,24 Euro muss eine Herforderin keine Haftung für ihre 14 Jahre alte Stieftochter übernehmen. Die Gebühren waren bei sogenannten R-Gesprächen (die Kosten trägt der Angerufene) angefallen, obwohl das Telefon für ausgehende Gespräche gesperrt war. Zwischen der Stiefmutter und dem Telefonanbieter Telecom habe kein Vertragsverhältnis bestanden, urteilten die Richter. Der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Rechtsauffassung an.

Artikel vom 30.03.2006