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Naziopfer per Gesetz rehabilitiert


Karlsruhe (dpa). Nationalsozialistische Unrechtsurteile können nicht im Einzelfall neu aufgerollt werden, weil die Opfer bereits pauschal per Gesetz rehabilitiert worden sind. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss die Beschwerden von Angehörigen zweier Opfer der NS-Justiz abgewiesen. Die beiden damals 14-jährigen Jungen waren 1944 in Aachen angeblich beim Plündern erwischt, standgerichtlich zum Tode verurteilt und erschossen worden

Artikel vom 01.04.2006