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Wettmonopol auf Bewährung

Verfassungsgericht fordert gesetzliche Neuregelung


Karlsruhe (WB/dpa). Das staatliche Monopol auf Oddset-Sportwetten bleibt grundsätzlich zulässig, ist aber an strenge Vorgaben zum Kampf gegen die Spielsucht geknüpft. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. In seiner »derzeitigen Ausgestaltung« sei das Wettmonopol damit verfassungswidrig, weil eine effektive Bekämpfung von Spielsucht nicht sichergestellt werde. Die Länder oder der Bund müssen bis Ende 2007 eine Neuregelung erlassen. Möglich sei ein zurückhaltenderes staatliches Oddset-Angebot oder die Zulassung privater Unternehmen.
In Ostwestfalen-Lippe werden gut 70 Wettbüros privat betrieben. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtgefahren (DHS) in Hamm wertete das Urteil als Erfolg im Kampf gegen Abhängigkeit. Seite OWL

Artikel vom 29.03.2006