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Schulgesetz modifiziert,

Aber den Kurs gehalten


»Bedingt geeignet«: Diese aufgewärmte Zweitempfehlung für den Übergang in Klasse 5 kann für und gegen das neue Schulgesetz als Gesamtnote ins Feld geführt werden.
Richtig ist, dass sich eine Reihe von Details aus den Anhörungen und mitunter wütenden Protesten gegen die neue Schulpolitik von CDU und FDP im Gesetz jetzt wiederfinden. Je nach Standpunkt dürfte dies als stures Festhalten oder bessere Einsicht gewertet werden. Eines ist das modifizierte Schulgesetz auf keinen Fall: Eine Wende um 180 Grad, zurück auf den alten rot-grünen Weg. Ministerpräsident und Schulministerin haben Kurs gehalten.
Die Schulempfehlung nach Klasse 4 ist modifiziert, aber der als »Kinderabitur« angefeindete Probeunterricht geblieben. Festgehalten wird auch an Kopfnoten - ob mit oder ohne Begründung ist relativ egal. Schließlich redet die Kommune bei der Schulleiterwahl doch mit, aber nur, um von der Verfassung her kein Risiko einzugehen.
Da es zuallererst um Schüler und nur in zweiter Linie um gleichermaßen anspruchsvolle Eltern wie Lehrer geht, darf nicht der politische Punktsieg das Ziel sein. Ob das überarbeitete Gesetz auch ein verbessertes ist, kann nur die Praxis zeigen.
Reinhard Brockmann

Artikel vom 29.03.2006