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31. April: Amt irrte
sich beim Datum


Münster (dpa). In den April geschickt fühlten sich Beamte der Autobahnpolizei Münster. Bei der Kontrolle eines Lastwagens mit einem Kurzzeitkennzeichen stutzten die Polizisten über dessen Gültigkeitsdatum 31. April. Eine Anfrage beim Straßenverkehrsamt ergab, dass das Kennzeichen eigentlich bis zum 31. März gültig sein sollte - ein Amtsirrtum.

Artikel vom 29.03.2006