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Nach der Schießerei eine
Retourkutsche vor Gericht

»Kleindrama« unter Türken blieb ohne Folgen

Bielefeld (uko). Immer noch auf der Flucht ist der Türke Cengiz Yilmaz, der im Juli 2005 den Wagen eines Nebenbuhlers mit Schüssen durchsiebte. Eben dieser Bielefelder sollte sich wegen der dubiosen Hintergründe jener Tat vor dem Amtsgericht verantworten. Das Verfahren wurde jedoch wegen »prozessökonomischer Gründe« eingestellt.

Angeblich aus Eifersucht soll Yilmaz in der Nacht zum 14. Juli 2005 vordem Haus Auf dem langen Kampe 49 mehrfach auf den blauen VW Golf seines Landsmanns Cafer O. (37) geschossen haben. Einige der Projektile verfehlten die menschliche Zielscheibe nur denkbar knapp. O. erlitt lediglich Schnittwunden durch Glassplitter.
Cengiz Yilmaz war sofort nach der Tat geflüchtet. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn einen Haftbefehl wegen versuchten Mordes erwirkt. Vermutlich soll sich Yilmaz nun in Großbritannien aufhalten.
Statt des Schützen musste sich nun jedoch das damalige Opfer vor Gericht verantworten. Die Vorwürfe gegen Cafer O.: Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung eben der Frau, wegen der Yilmaz im vergangenen Jahr auf ihn geschossen hatte. Verteidiger Dr. Holger Rostek vermutete in den Vorwürfen eine »Retourkutsche«. Jene Frau und eine Freundin seien bei ihm in der Kanzlei gewesen und hätten dem Rechtsanwalt einen Handel vorgeschlagen. Die Anzeige gegen Cafer O. werde zurückgezogen, sofern O. selbst die Vorwürfe gegen Cengiz Yilmaz zurücknehme.
Amtsrichter Eckhard Krämer äußerte an dieser Basarfeilscherei erhebliche Zweifel, denn wie könne eine Ohrfeige und eine Beleidigung »ein Vehikel sein, um einen versuchten Mord aus der Welt zu schaffen?« Krämer: »Das ist Killefitt, ein Kleindrama.« Da der Richter indes in der Erregung der Zeugin geheuchelte Schauspielerei vermutete, ging Krämer auf den »Deal« ein. Seine Weisung an Cafer O. war allerdings unmissverständlich: Der Türke habe jeden Kontakt zu der Zeugin und ihrer Freundin zu vermeiden, ansonsten drohe doch noch ein Prozess und die Verurteilung.

Artikel vom 28.03.2006