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Markt zahlt für Wurst

Nach Unfall vor Theke Vergleich akzeptiert


Bielefeld (uko). Der »Streit um die Wurst« vor dem Bielefelder Landgericht (das WESTFALEN-BLATT berichtete) ist ausgestanden: Die 8. Zivilkammer hat den Zivilstreit geschlichtet. Demnach muss eine Lebensmittelkette 80 Prozent des eingeklagten Schadensersatzes berappen.
Eine 71-jährige Rentnerin hatte im Mai 2004 den E-Markt besucht, hatte ihren Einkaufswagen an der Wursttheke vorbei geschoben, als der Unfall passiert war: Die gehbehinderte Frau war ausgerutscht und unsanft auf dem Boden gelandet. Die Rentnerin hatte sich eine Oberarmschaftspiralfraktur zugezogen, vier Wochen stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus waren die Folge gewesen. Als Ursache für den Sturz war damals schon eine Scheibe Wurst vermutet worden: Die Tochter des Opfers hatte unter dem Schuh ihrer Mutter noch am Unfallort ein Stück Bockwurst entdeckt.
Die Krankenkasse hatte schließlich den E-Markt auf Zahlung von Schadensersatz vor dem Landgericht verklagt: Behandlung, Krankengymnastik und sonstige Auslagen hatten die Krankenkasse 5 548 Euro gekostet.
Im Mark habe man die Verkehrssicherungspflicht verletzt. Kammervorsitzender Jochen Geue schloß sich jetzt dieser Ansicht an. Zwar müsse sich auch die Rentnerin wegen gewisser Unachtsamkeit eine Mitschuld zuschreiben lassen, doch sei das Personal eines Marktes zur regelmäßigen Kontrolle verpflichtet.
Die Angestellten müssten in ständigen, nachgewiesenen Zeitintervallen von etwa 20 Minuten die Böden prüfen, um die Sturzgefahr durch herumliegende Gegenstände zu vermeiden. Die Parteien einigten sich danach auf eine Kostenteilung von 80 Prozent (Markt) zu 20 Prozent (Krankenkasse).Az. 8 O 119/05

Artikel vom 28.03.2006