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Unschuldigen bewusst ins Gefängnis gebracht

Schauspieler Günther Kaufmann wegen Freiheitsberaubung zu Bewährungsstrafe verurteilt

Günther Kaufmann stand erneut vor Gericht.

München (dpa). Der Schauspieler Günther Kaufmann ist gestern vom Amtsgericht München wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung in einem besonders schweren Fall zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Außerdem muss er 5000 Euro an zwei gemeinnützige Organisationen zahlen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der 58 Jahre alte frühere Fassbinder-Star hatte 2002 im Prozess um den gewaltsamen Tod seines Steuerberaters ein falsches Geständnis abgelegt und dabei zwei unbeteiligte Bekannte als Mittäter genannt. Einer der Männer saß deswegen drei Wochen in Untersuchungshaft.
Kaufmann ist damals nach einem falschen Geständnis wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Nach Entdeckung und Verurteilung der drei aus Berlin stammenden wahren Täter kam der Schauspieler auf freien Fuß und wurde im vergangenen Jahr in einem Wiederaufnahmeverfahren vom Schwurgericht Augsburg freigesprochen.
Tatortspuren bewiesen, dass sich wenigstens drei Männer zur Tatzeit in der Wohnung des Steuerberaters aufgehalten haben müssen. Ihm sei während seines ersten Prozesses »nachhaltig klar gemacht worden, dass ich Namen nennen müsse, sonst sei mir eine lebenslange Strafe sicher«, begründete Kaufmann die falsche Anschuldigung. Wer ihn damals bedrängt hat, wollte er nicht sagen. Im Prozess gegen die drei Berliner hat Kaufmann seine früheren Verteidiger als Anstifter der falschen Verdächtigung bezeichnet.

Artikel vom 28.03.2006