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. . .eine 45-jährige Klägerin, die im Streit um ihre Perücke vor dem Bonner Landgericht den Kürzeren gezogen hat. Sie verlangte von einem Perückenmacher 950 Euro zurück, weil ihr das handgefertigte Haarteil vom Kopf rutsche und ohne zusätzliche Befestigungsnadeln keinen Halt finde. Ein eigens bestellter Gutachter attestierte dem Perückenmacher perfekte Arbeit. Das Problem sei der zu flache Hinterkopf der Perückenträgerin, der ein Halten der Perücke ohne zusätzliche Nadeln nicht zulasse. Das Gericht wies, wie gestern bekannt wurde, die Klage ab.

Artikel vom 28.03.2006