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Sportwetten:
heute Urteil


Karlsruhe (dpa). Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil zum staatlichen Monopol auf Oddset-Sportwetten. Auslöser des Verfahrens, vom dem sich die private Wettbranche eine Liberalisierung des Glücksspielrechts erhofft, war die Verfassungsbeschwerde einer Münchner Buchmacherin. Sie will sich eine behördliche Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten mit festen Gewinnquoten erstreiten und beruft sich auf ihre im Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit.
Die staatliche Lotterieverwaltung warnt vor einer Freigabe der Sportwetten. Erwin Horak, Chef von Lotto Bayern, führte Expertisen von Suchtexperten gegen eine Legalisierung privater Sportwetten ins Feld. Auf dem Wettmarkt herrsche derzeit »Goldgräberstimmung«. In der Anhörung in Karlsruhe hatten die Bundesländer bekräftigt, mit dem staatlichen Wettmonopol würden die Gefahren wie Spielsucht, Manipulation oder Geldwäsche bekämpft.
Weitreichende Konsquenzen hat das Urteil auch für den deutschen Sport. Die 16 Lotto-Landesgesellschaften führen zusätzlich zu 16,66 Prozent Lotteriesteuer 15 bis 20 Prozent für allgemeinnützige Zwecke ab. Davon profitiert mit etwa 500 Millionen Euro jährlich auch der Sport, vor allem die Landessportbünde.

Artikel vom 28.03.2006