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Späte Miete:
Kündigung

Urteil in Karlsruhe


Karlsruhe (dpa). Wer ständig seine Miete zu spät überweist, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Danach kann dem Mieter wegen fortdauernder Unpünktlichkeit bei der Mietzahlung auch dann gekündigt werden, wenn er in letzter Minute die Miete doch noch entrichtet. Bei hartnäckigen Spätzahlern kann nach den Worten des Karlsruher Gerichts dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertrags bereits dann unzumutbar sein, wenn der Mieter nach einer ersten Abmahnung erneut säumig ist.
In dem entschiedenen Fall hatte der Mieter einer Berliner Wohnung seine Miete von 270 Euro im Monat über Jahre hinweg immer wieder mit mehrwöchiger Verspätung gezahlt. Nach einer ersten Kündigungsdrohung hielt er sich zunächst an die Termine, geriet dann aber wieder in Verzug. Im Juli 2003 mahnte ihn der Vermieter ultimativ ab, im August glich der Mieter die letzten Rückstände aus - dennoch erhielt er eine fristlose Kündigung.
Das Landgericht Berlin hatte die Kündigung für unwirksam erachtet, weil der Vermieter nach der Abmahnung zunächst weitere Verzögerungen abwarten müsse. Dem widersprach der BGH.
Az: VIII ZR 364/04

Artikel vom 28.03.2006