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Anrecht auf kleine Mülltonne


Münster (dpa). Kommunen sind nach einem Gerichtsurteil verpflichtet, ihre Bürger mit entsprechend kleinen Mülltonnen zur Abfallvermeidung anzuspornen. Im konkreten Fall erklärte das Verwaltungsgericht Münster die in der Stadt Dülmen (Kreis Coesfeld) vorgeschriebene 90-Liter-Tonne als kleinstes Maß für rechtswidrig. Diese schaffe keinen Anreiz zur Müllvermeidung, wie es das Landesabfallgesetz vorschreibe.
Neben der festgeschriebenen Mindestgröße erklärte das Gericht auch die Gebührenhöhe für das als Nachbarschaftstonne genutzte 90-Liter-Gefäß in der münsterländischen Kommune für rechtswidrig. Geklagt hatte ein Bürger, der sich mit seinem Nachbarn die Tonne teilt. Beide müssen jeweils etwa 80 Prozent des vollen Preises einer einzeln genutzten gleichgroßen Tonne zahlen. Az.: 7 K 2791/04.

Artikel vom 24.03.2006