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Stadt Bonn will
nicht haften


Bonn (dpa). Die Stadt Bonn will gegen das Urteil im Balkonsturz-Prozess in Berufung gehen.In der Berufung solle jetzt grundsätzlich geklärt werden, wie umfassend die Pflicht der Bauordnungsbehörde bei der Schlussabnahme eines Gebäudes ist und wo die Grenzen liegen. Für die Folgen eines Balkonsturzes war die Stadt vom Landgericht Bonn zur Zahlung von 250 000 Euro Schmerzensgeld und 31 000 Euro Schadensersatz an einen 38-jährigen Mann verurteilt worden. Der Vater von drei kleinen Kindern ist seit dem Unfall querschnittsgelähmt. Er war bei einer Feier vom Balkon gestürzt, nachdem sich die Brüstung plötzlich gelöst hatte. Bei der Bauabnahme sollen gravierende Mängel übersehen worden sein.

Artikel vom 25.03.2006