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Württemberger
Allee ist kein
Thema im Rat

Beratung vermutlich in der Maisitzung

Sennestadt (oh). Der Rat der Stadt wird sich am kommenden Donnerstag nicht mit dem Thema Württemberger Allee befassen. »Es stand nie auf der Tagesordnung und musste deshalb auch nicht herunter genommen werden«, sagt Dietmar Schlüter vom Presseamt der Stadt.

Was aber nicht bedeutet, dass sich der Rat nach der mehrheitlichen Ablehnung des Sennestädter Bebauungsplanes durch Rot-Grün im Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss (UStA) am vergangenen Dienstag nicht mehr damit beschäftigen wird. »Höchstwahrscheinlich wird die Württemberger Allee dann in der Mai-Sitzung des Rates auf der Tagesordnung stehen«, erklärt Rechtsdezernent Rainer Ludwig. Denn sowohl die Fraktionen als auch die Verwaltung könnten dies veranlassen.
Mit der Entscheidung, den viel diskutierten und mit unterschiedlichen Mehrheiten bisher in der Sennestädter Bezirksvertretung sowie dem UStA beschlossenen Bebauungsplan nicht auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu nehmen, haben sich die Parteien Luft verschafft. Luft für juristische Prüfungen.
»Zurzeit gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen darüber, ob es zwingend einen Ratsbeschluss zu diesem Thema geben muss«, sagt Ludwig. »In einzelnen Fragen müssen wir jetzt überprüfen, inwieweit ein weiteres Verfahren notwendig ist oder ob das Votum des UStA schon ausreicht«, so Ludwig.
Genau dieser Punkt sowie eventuelle Regressansprüche der Sennestadt GmbH werden jetzt in diversen Prüfaufträgen vom Rechtsamt der Stadt juristisch durchleuchtet. Mögliche Regressforderungen der GmbH hatte Ralf Nettelstroth (CDU) bereits am Dienstag während der Bebauungsplan-Diskussion im Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss angedeutet.
Bernd Güse, Geschäftsführer der Sennestadt GmbH, bestätigte gegenüber dem WESTFALEN-BLATT, dass sich der Aussichtsrat der GmbH in seiner Sitzung am Freitag, 31. März, mit möglichen Regressforderungen beschäftigen werde. »Das wird ein Thema sein. Denn wir haben schließlich 1994 vom UStA den Auftrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Württemberger Allee bekommen.«
Und das habe natürlich erhebliche Kosten nach sich gezogen. Lege man 25 Prozent der Arbeitskraft der Sennestadt GmbH seit diesem Zeitpunkt für die Arbeiten an dem Plan zugrunde, rechne man zu diesen die Personal-, die Sachkosten sowie Kosten für diverse Gutachten hinzu, komme man allein bei der Sennestadt GmbH auf eine Summe von einer Million Euro, die in das Vorhaben investiert wurden.
Außerdem sind bei der Stadt ebenfalls Sachkosten entstanden: Weitere 330000 Euro wären bei einem endgültigen Aus des Bebauungsplanes Württemberger Allee dann in den Sennesand gesetzt. Nicht als Regressforderungen könnte dagegen der erwartete Gewinn aus dem Verkauf der Grundstücke geltend gemacht werden, betonte Rechtsdezernent Rainer Ludwig.

Artikel vom 24.03.2006